Ersatz von Schäden durch Kondenswasser in der

Leitungswasserversicherung

  1. Die Versicherung gegen Leitungswasser bietet Schutz gegen Schäden, die durch den Austritt von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen sowie aus Etagenheizungen entstehen. Sie ist eine Sachversicherung, die dem Erhalt des Gebäudes, sohin des Eigentums des VN dient.
  2. Eine „angeschlossene Einrichtung“ iSd Art. 1.1 AWB ist – nach dem Verständnis des durchschnittlichen VN – jedes Behältnis, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden ist. An dieser Stelle werden Warmwasserversorgungs- und Heizungsanlagen angeführt, wozu auch Wärmepumpenanlagen zählen.
  3. Aus Wasserversorgungs- oder Heizungsanlagen austretendes Kondenswasser ist als Leitungswasser anzusehen.

OGH 21.09.2017, 7 Ob 118/17d; ecolex 2018/102