Legistisches Highlight

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/218 der Kom vom 13.02.2018 zur Änderung des Anhangs II der Entscheidung 92/260/EWG hinsichtlich der zeitweiligen Zulassung registrierter Pferde aus bestimmten Teilen Chinas, zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die Wiedereinfuhr von registrierten Renn-, Turnier- und für kulturelle Veranstaltungen bestimmten Pferde nach vorübergehender Ausfuhr nach China, Mexiko und in die Vereinigten Staaten von Amerika sowie zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung 2004/211/EG hinsichtlich der Einträge für China, Mexiko und die Türkei in der Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von lebenden Equiden sowie von Equidensperma, -eizellen und -embryonen in die Union zugelassen ist, ABl L 2018/42, 54.

ecolex 2018/381