Zur Aufklärungspflicht des Arztes
Der OGH stellt fest, dass sich die Ängstlichkeit eines Patienten auf die Aufklärungspflicht auswirkt und bei besonders ängstlichen Patienten daher die Aufklärungspflicht reduziert ist.
OGH 20.12.2016, 4 Ob 256/16z; EvBl-LS 2017/58
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